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   OVG Niedersachsen, 09.12.2021 - 1 KN 30/19   

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https://dejure.org/2021,52263
OVG Niedersachsen, 09.12.2021 - 1 KN 30/19 (https://dejure.org/2021,52263)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.12.2021 - 1 KN 30/19 (https://dejure.org/2021,52263)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Dezember 2021 - 1 KN 30/19 (https://dejure.org/2021,52263)
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  • BVerwG, 28.10.2020 - 4 BN 44.20

    Unzulässiger Normenkontrollantrag eines Plannachbarn

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2021 - 1 KN 30/19
    Ein Antragsteller kann sich daher im Normenkontrollverfahren darauf berufen, dass seine abwägungserheblichen privaten Belange möglicherweise fehlerhaft abgewogen wurden (stdRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 28.10.2020 - 4 BN 44.20 -, BBB 2021 Nr. 3, 53 = juris Rn. 7 m.w.N.).

    Nicht abwägungsbeachtlich sind insbesondere geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (stdRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 28.10.2020 - 4 BN 44.20 -, BBB 2021 Nr. 3, 53 = juris Rn. 7 m.w.N.).

    Geklärt ist zudem, dass in dem Fall, dass für die durch den Bebauungsplan überplante Fläche zuvor keine ortsrechtlichen Festsetzungen bestanden, auch kein schutzwürdiges Vertrauen in ihren Fortbestand entstehen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.10.2020 - 4 BN 44.20 -, BBB 2021 Nr. 3, 53 = juris Rn. 8 ff., insb. Rn. 10).

  • BVerwG, 16.06.2020 - 4 BN 39.19

    Nachbarlicher Normenkontrollstreit um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2021 - 1 KN 30/19
    Abwägungserheblich kann auch das Interesse des Eigentümers eines dem Plangebiet benachbarten Grundstücks sein, von belastenden Einwirkungen der durch den Plan ermöglichten Nutzungen verschont zu bleiben; dies gilt allerdings nur, soweit die planbedingten Beeinträchtigungen (Nachteile, Gefahren) in einem adäquat-kausalen Zusammenhang mit der Planung stehen und nicht von geringfügiger Art sind (vgl. Senatsurt. v. 27.2.2019 - 1 KN 140/17 -, juris Rn. 20 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BVerwGE 116, 144 = juris Rn. 14; siehe auch nachgehend BVerwG, Beschl. v. 16.6.2020 - 4 BN 39.19 -, ZfBR 2020, 778 = juris).

    Die bauplanerische Ausweisung eines Mischgebietes gestattet damit nur die Ansiedlung solcher Gewerbebetriebe, die das Wohnen selbst innerhalb des festgesetzten Gebietes nicht wesentlich stören (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.6.2020 - 4 BN 39/19 -, ZfBR 2020, 778 = juris Rn. 6).

  • BVerwG, 14.10.2021 - 4 BN 3.21

    Anforderungen an Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2021 - 1 KN 30/19
    Widerstreitendes Vorbringen des Antragsgegners, auf dessen Grundlage sich die maßgeblichen Tatsachenbehauptungen in der Antragsschrift als offensichtlich unrichtig erweisen, muss es nicht ausblenden, sondern kann auf der Grundlage des wechselseitigen Schriftverkehrs darüber befinden, ob es einen abwägungserheblichen Belang des Antragstellers geben kann (stdRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 14.10.2021 - 4 BN 3.21 = juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2021 - 1 KN 30/19
    Abwägungserheblich kann auch das Interesse des Eigentümers eines dem Plangebiet benachbarten Grundstücks sein, von belastenden Einwirkungen der durch den Plan ermöglichten Nutzungen verschont zu bleiben; dies gilt allerdings nur, soweit die planbedingten Beeinträchtigungen (Nachteile, Gefahren) in einem adäquat-kausalen Zusammenhang mit der Planung stehen und nicht von geringfügiger Art sind (vgl. Senatsurt. v. 27.2.2019 - 1 KN 140/17 -, juris Rn. 20 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BVerwGE 116, 144 = juris Rn. 14; siehe auch nachgehend BVerwG, Beschl. v. 16.6.2020 - 4 BN 39.19 -, ZfBR 2020, 778 = juris).
  • BVerwG, 10.07.2020 - 4 BN 50.19

    Antragsbefugnis in einem Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2021 - 1 KN 30/19
    Soweit der Bebauungsplan Nr. 8 "Landgut Stemmen" durch die im südlichen Drittel des Plangebiets vorgenommene Festsetzung der Bereiche A und B, in denen nur Nebenanlagen und Stellplätze bzw. ausschließlich Stellplätze zulässig sind, Kfz-Lärm in den bisher landwirtschaftlich bzw. als Obst- und Hochzeitsgarten genutzten Außenbereich bringt, wirkt sich dies angesichts der Entfernung und der allein möglichen verkehrlichen Erschließung der Stellplatzflächen vom S...weg aus nur unwesentlich auf das Grundstück des Antragstellers aus (vgl. zum Fall unwesentlicher Auswirkungen BVerwG, Beschl. v. 10.7.2020 - 4 BN 50.19 -, BauR 2020, 1767 = juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2019 - 1 KN 140/17

    Abwägungserheblichkeit; Geringfügigkeitsschwelle; Lärmimmissionen; Nachbar;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2021 - 1 KN 30/19
    Abwägungserheblich kann auch das Interesse des Eigentümers eines dem Plangebiet benachbarten Grundstücks sein, von belastenden Einwirkungen der durch den Plan ermöglichten Nutzungen verschont zu bleiben; dies gilt allerdings nur, soweit die planbedingten Beeinträchtigungen (Nachteile, Gefahren) in einem adäquat-kausalen Zusammenhang mit der Planung stehen und nicht von geringfügiger Art sind (vgl. Senatsurt. v. 27.2.2019 - 1 KN 140/17 -, juris Rn. 20 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BVerwGE 116, 144 = juris Rn. 14; siehe auch nachgehend BVerwG, Beschl. v. 16.6.2020 - 4 BN 39.19 -, ZfBR 2020, 778 = juris).
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